Vohenstrauß: Altersarmut ist weiblich! – Möglichkeiten der Vorsorge
Nachdem die Obergrenze für Minijobs 2023 von 450 € auf 520 € angehoben wurde, stellten sich die Vorstandsmitglieder des DEF-Ortsverbands Vohenstrauß die Frage, wie sich das später auf die Altersrente auswirken wird.
Für Frauen, die sich neben Kindererziehung, Haushalt und/oder Pflege noch etwas dazuverdienen wollen, mag ein solcher Minijob interessant sein, aber es wird nur ein minimaler Rentenanspruch aufgebaut. Diese und weitere Fragen sollten in einem Vortrag erklärt werden, und mit Tanja Heidingsfelder von der Deutschen Rentenversicherung Bayern hatte sich eine Expertin zum Thema Rente dazu bereit erklärt, die Teilnehmerinnen aufzuklären und zu informieren.
Die Referentin erläuterte in ihrem zweistündigen Vortrag, unterstützt durch eine umfangreiche PowerPoint-Präsentation, die verschiedenen Rentenarten (z.B. Regelaltersrente, für langjährig Versicherte…) ebenso wie die Berechnung des Renteneintrittsalters. Sie ging detailliert auf einzelne Fragestellungen ein, wie die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten oder einen Rentenanspruch für Pflegepersonen. Und natürlich nahm der Themenbereich Minijob breiten Raum ein.
Dazu führte Tanja Heidingsfelder aus, dass inzwischen mehr als sechs Millionen Menschen in Deutschland in Minijobs arbeiten, zum Beispiel als Verkäuferinnen, als Servicekraft in der Gastronomie, als Reinigungskraft oder mit haushaltsnahen Dienstleistungen im Privathaushalt. In der Rentenversicherung unterliegen sie dabei der Versicherungspflicht, von der frau sich auch befreien lassen kann. Sie ging detailliert auf Verdienst- und Zeitgrenzen und dem auch bei Minijobs bestehenden Arbeitsrecht ein. Es war hilfreich, dass Fragen immer gleich zum Thema gestellt werden konnten, beispielsweise beim Thema Zuverdienst bei bestehender Rente.
Am Ende unterstrich die Referentin noch einmal, dass die gesetzliche Rente wichtigster Baustein für die Alterssicherung ist und bleibt, und empfahl, nach Möglichkeit eine Vollzeitbeschäftigung anzustreben, um im Alter finanziell abgesichert zu sein.
Bleibt noch anzufügen, dass nach wie vor mehrere Faktoren eine lückenlose Erwerbsbiografie von Frauen oftmals unmöglich machen. Der Bayerische Landesfrauenrat nahm dazu im Oktober 2020 wie folgt Stellung (Auszug):
„Aufgrund von Kindererziehungszeiten, Familienarbeit und Pflegearbeit entstehen bei vielen Frauen Lücken in ihrer Altersversorgung, weil sie beruflich zurückstecken. Frauen tragen die Hauptlast der sogenannten Care-Arbeit, obwohl sich viele Paare eine andere Aufteilung der Familienarbeit wünschen. Das scheitert aber oft an den finanziellen Verhältnissen. Unstrittig ist, dass Care-Arbeit eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Mit der Elternzeitregelung und der Anerkennung von Erziehungszeiten für die Altersversorgung ist das für die Betreuung von Kleinkindern geregelt. Nur endet die Erziehung nicht mit dem Kindesalter von drei Jahren, sondern die Frauen bleiben länger zu Hause oder arbeiten viele Jahre in Teilzeit, weil sich sonst Familie und Beruf nicht vereinbaren lassen.
Eine weitere Problemstellung für die Rentenansprüche ist die Pflege von Familienangehörigen. Auch dies geht vor allem zu Lasten der Frauen. Auch hier ist die Gesellschaft gefragt, denn wenn nicht so viele Pflegebedürftige zu Hause gepflegt würden, würde das Sozialsystem zusammenbrechen.“
Erschwerend kommt hinzu, dass viele Frauen in Berufen, den sogenannten „Frauenberufen“ arbeiten, die in niedrige Lohngruppen eingeordnet sind. Daher sind ihre Rentenansprüche bei langer Teilzeitarbeit noch einmal geringer und die Gefahr der Altersarmut ist noch größer.
Die Anwesenden in Vohenstrauß waren sich auf jeden Fall am Ende der Veranstaltung einig, dass sich die Höhe der eigenen (künftigen) Rente sehr individuell gestaltet, aber stark von strukturellen und familiären Bedingungen abhängig ist. Diese gelte es zum Wohle der Frauen zu verbessern – dafür setze sich auch der Deutsche Evangelische Frauenbund (DEF) ein, so Eva Schmidt, Mitglied im Verwaltungsrat des DEF-Landesverband Bayern.
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