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So kann Digitalisierung das Gesundheitswesen positiv beeinflussen

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Frauenverbände fordern professionellen statt wirtschaftlichen Imperativ

Nachdem nur wenige Tage zuvor das „Digitale-Ver­sorgung-Gesetz” (DVG) von der Bundesregierung ver­abschiedet wurde, war die gemeinsame Tagung der  zwei Frauenver­bände, Evangelische Frauen in Bayern (EFB) und der Katholische Deutsche Frauenbund Bayern (KDFB), mit ihrer Tagung unter dem Thema: „Diagnose via Skype, Therapie per App“, in der Akademie für politische Bildung Tutzing hochaktuell (siehe Bericht). Die Frauen diskutierten die Fragen zur Digitalisierung im Gesundheitswesen aus der Sicht der Pflegenden und der Patienten. „Bei dem neuen Gesetz sind noch viele Fragen offen, wie zum Beispiel die ethischen Fragen beim Einsatz von Robotern und künstlicher Intelligenz in der Pflege“, so Inge Gehlert, Landesvorsitzende des Deutschen Evangelischen Frauenbundes. Die folgende gemeinsame Pressemitteilung von EFB und KDFB greift diese Fragen auf.

Der Katholische Deutsche Frauenbund, Landesver­band Bayern (KDFB) und die Evangelischen Frauen in Bayern (EFB) sehen eine dringende Notwendigkeit für ein Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) II. In diesem Gesetz müsse festgeschrieben werden, dass Patien­tendaten ausreichend anonymisiert werden, eine Verschlüsselung bei der Übertragung sichergestellt werde und jede Person ein Recht auf Einspruch habe. Diese Position haben die beiden großen konfessio­nellen Frauenverbände Bayerns nach einem Seminar an der Akademie für Politische Bildung in Tutzing entwickelt, das der Frage nachging, wie Digitalisie­rung unser Gesundheitswesen beeinflusst. Sabine Slawik, stellvertretende Vorsitzende des KDFB in Bayern, und Elke Beck-Flachsenberg, Vorsitzende der EFB, haben festgestellt: „Als christliche Frauenver­bände sehen wir Probleme beim jetzt beschlossenen Digitale-Versorgung-Gesetz.“ Dieses stelle einen ersten Schritt in die richtige Richtung dar, da künftig eine Regulierung stattfinde und Daten für Forschung zur Verfügung stünden. Eine große Schwachstelle im Gesetz aber haben die Verbände bei der Weitergabe der Daten erkannt. Sie seien ungenügend geschützt.

Dass die Digitalisierung auch im Gesundheitswesen Einzug halten werde, sei Fakt. Aber nach Ansicht des KDFB und der EFB müssten stets ethische Aspekte die Grundlage für Gesetze sein. „Wir wollen den Fort­schritt begleiten und gestalten – als Nutzerin, Patientin, Beschäftigte, betreuende und pflegende Angehörige“, so Lieselotte Feller, die für den KDFB das Seminar organisierte. Gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen wurden Aspekte erarbeitet, die dazu beitragen könn­ten, dass die digitale Transformation im Gesundheits­wesen effizient und sinnvoll erfolge: Sie muss aus der Fachlichkeit der Pflegenden heraus entwickelt werden. Der Nutzen für alle Betroffenen muss im Mittelpunkt stehen. Die Digitalisierung darf nicht zu einem Abbau der Fachkräfte in den Gesundheitsberufen führen. Beim Veränderungsprozess sind die unterschiedlich­sten Lebenssituationen von Menschen zu berücksich­tigen. „Die Politik ist hier besonders gefordert, die Interessen der Betroffenen zu schützen und eine Dominanz des technisch Machbaren zu verhindern“, betont Jörg Siegmund von der Akademie für Politische Bildung.

Der KDFB und die EFB wollen in ihrer Bildungs- und Lobbyarbeit an der Thematik dran bleiben. Ihre Ziele dabei sind: ein sensibler und sicherer Umgang mit Daten und das Festhalten am Prinzip der Solidarge­meinschaft. Patienten und ihr Verhalten müssten in den Mittelpunkt gestellt werden. Dabei dürfe aber nicht übersehen werden, dass Menschen - als Patien­ten ebenso wie Pflegende oder Ärztinnen und Ärzte - zu verantwortlichem Handeln aufgerufen seien. Dazu müssten sie aber auch befähigt werden. So wurde auch die Notwendigkeit eines digitalen Bildungs­managements mit dem Ziel der aufgeklärten Patien­ten deutlich: Nur so könne die Digitalkompetenz erreicht werden, die bei der persönlichen Prävention beispielsweise im Umgang mit Gesundheits-Apps und der medizinischen und pflegerischen Betreuung notwendig sei.

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