Schöne neue Gesundheitswelt
Digitalisierung im Bereich Gesundheit schreitet voran
Im September 2018 startete weitgehend unbeachtet die digitale Gesundheitsakte Vivy, eine App zur Verwaltung von Gesundheitsdaten auf dem Smartphone und Tablet. Initiatoren sind mehrere gesetzliche und private Krankenkassen; die App ist für den Verbraucher kostenlos, die Partner-Krankenkassen tragen die Kosten für ihre Versicherten.
Vivy – die digitale Gesundheitsakte
Die digitale Gesundheitsakte ermöglicht die Speicherung von Befunden, Röntgenbildern, Laborwerten, EKG; es können Überweisungen, Untersuchungshefte und sogar der Mutterpass damit verbunden werden. Auch Impfpass und Vorsorge können hierüber nicht nur verwaltet werden, sondern man wird auch über die fälligen Termine informiert. Es gibt einen Medikationsplan – falls erforderlich, einen Gesundheitscheck mit digitalen Assistenten und den bei einer Vielzahl von Menschen so beliebten Fitnesstrainer. Ein Vorteil ist sicherlich auch die Speicherung von Notfalldaten sowie dass die Daten einfach mit den behandelten Ärzten geteilt werden können.
Vivy wirbt mit Einfachheit, Sicherheit und Selbstbestimmung: einfach, weil sie übersichtlich gestaltet ist und bei der Verwaltung der Gesundheitsdaten hilft; sicher, weil sie angeblich den höchsten Datenschutzanforderungen entspricht und selbstbestimmt, weil man selbst bestimmen kann, mit wem man seine Daten teilt. Auch haben die Krankenkassen keinen Zugriff auf persönliche Daten. Weitere Informationen auf www.vivy.com
Aber auch wenn die App sicher ist und den höchsten Datenschutzanforderungen entspricht, so ist doch das größte Leck wie immer der Mensch, der großzügig seine Daten preisgibt und gerne teilt. Also bitte, auch hier Vorsicht, was man öffentlich macht und wem man Zugang gewährt!
Fernbehandlungsprojekt „Doc direkt“ in Baden-Württemberg
Als 2010 der deutsche Arzt David Meinertz mit einem Kollegen die Onlinepraxis Dr. Ed in London eröffnete, die auch die Fernbehandlung von Deutschen ermöglichen sollte, war die Empörung groß. Es folgte ein berufsrechtliches Fernbehandlungsverbot und ein gesetzliches Fernverschreibungsverbot. Das berufsrechtliche Fernbehandlungsverbot bei Erstkontakt wurde letztes Jahr aufgehoben, sodass eine Erstbehandlung per Videotelefonie möglich ist. Schon 2017 startete in Baden-Württemberg ein Modellprojekt für Privatversicherte. Mittels einer von dem Münchner Unternehmen Teleclinic entwickelten App nehmen fachlich geschulte Mitarbeitende Anrufe von Patienten entgegen, beurteilen die Dringlichkeit, indem sie die Symptome sehr genau erfragen. Dann entscheiden sie, ob eine Fernbehandlung als die richtige Behandlungsart infrage kommt oder ob nicht doch ein Arzt vor Ort aufgesucht werden sollte. Besteht aufgrund der Symptome eine Lebensgefahr, verständigen sie sofort den Notarzt. Lassen die Symptome aber eine Fernbehandlung zu, so fragen sie per Kurzmitteilung, die automatisch von einem Computer erstellt wird, mit einem Code (der Patient bleibt bis zum Videotelefonat anonym), die am Projekt teilnehmenden Ärzte nach Verfügbarkeit ab, ein verfügbarer Arzt trägt dann einen Termin für das Videotelefonat ein und berät danach den Patienten medizinisch zum vereinbarten Termin per Videotelefonie.
Mittlerweile gibt es auf Initiative der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg - nach einer Projektphase im Raum Stuttgart und Tuttlingen - auch ein entsprechendes Angebot für Kassenpatienten in ganz Baden-Württemberg. „Doc direkt“, wie das Projekt heißt, wird technisch ebenfalls von der Teleclinic begleitet, hat aber fünf eigene medizinische Fachangestellte, die den Anruf der Patienten entgegen nehmen, und 70 teilnehmende Ärzte.
Diese neue Form der medizinischen Versorgung ersetzt sicherlich nicht immer den Arztbesuch, ist aber eine gute Alternative bei harmlosen Erkrankungen bzw. bei medizinischer Beratung, welche keine eingehende körperliche Untersuchung erfordert. Patienten und Praxen profitieren dabei gleichermaßen: Patienten müssen sich nicht auf dem Weg machen und in überfüllten Wartezimmern über einen längeren Zeitraum sitzen, Praxen können eher vereinbarte Termine einhalten und zeitgerechter abwickeln. Auch für die Notaufnahmen kann dies zu einer massiven Erleichterung führen, wenn tatsächlich nur noch Notfallpatienten versorgt werden müssen. Dennoch gilt auch hier, die Gewährleistung einer adäquaten medizinischen Versorgung aller Patienten darf dabei nicht auf der Strecke bleiben.
Hamburg: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen bei grippalen Infekten per WhatsApp
Im Dezember 2018 machte das Start-up Unternehmen AU-Schein Schlagzeilen in den Printmedien. Das Unternehmen bietet Krankschreibungen für Erkältete für 9 Euro per WhatsApp in Hamburg an. Der Patient muss ein Onlineformular ausfüllen, in welchem die klassischen Erkältungssymptome abgefragt werden. Danach kommuniziert er im Moment mit einer Ärztin, die an der neuen Methode teilnimmt, übermittelt seine Krankenkassendaten per Foto der Versichertenkarte und erhält im Gegenzug – nach Bezahlung der Gebühr – die Krankschreibung per Foto auf sein Smartphone. Um Missbrauch durch Patienten vorzubeugen, darf der Dienst nur zweimal im Jahr genutzt werden.
Diese Beispiele zeigen, dass die Digitalisierung auch in der Gesundheitswelt unaufhaltsam voranschreitet. Neben all den möglichen Vorteilen müssen aber auch hier die möglichen Risiken wie bei allen digitalen Angeboten erst bekannt sein, um diese wirklich kompetent und vor allem einigermaßen sicher nutzen zu können. Das von uns unterstützte Projekt „Digital-Kompass“ bietet hierzu Informationen im Bereich „Aktuelles“, in der „Material-Fundgrube“ und fortlaufend in den „digitalen Stammtischen“ an. Bei einem „digitalen Stammtisch“ können Sie beispielweise einen Gesundheitsexperten direkt zu Chancen und Risiken befragen. Über das Themenangebot können Sie sich auf digital-kompass.de informieren.
Wenn Sie als Ortsverband oder Anschlussverein gerne auch mal an einem Stammtisch teilnehmen wollen, sich aber an die dafür nötige Technik noch nicht so wirklich herantrauen, kommen wir gerne bei Ihnen vorbei und unterstützen und begleiten Sie bei der Durchführung eines digitalen Stammtisches. Fragen Sie einfach in der Geschäftsstelle in München nach!
Sabine Jörk, EAM-Vorsitzende
Lesen Sie dazu auch "Dr. Google, Alexa und Co.": https://eam.def-bayern.de/aktuelles/einzelmeldung/evangelische-arbeitsgemeinschaft-medien/news/2061-dr-google-alexa-und-co/
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