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Rundfunkbeitrag ist mit dem EU-Recht vereinbar

EAM |

Bestätigung der Beitragspflicht ist zu begrüßen

Die Diskussion über den Rundfunkbeitrag bricht nicht ab. Aktuell hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz mit der Frage beschäftigt, ob die Rundfunkbeitragspflicht mit den Richtlinien der Europäischen Union vereinbar ist. „Der Rundfunkbeitrag wird bislang von den Gerichten als rechtmäßig und europakonform eingestuft“, erklärt Tatjana Halm, Juristin der Verbraucherzentrale Bayern. „Dies wurde bereits durch das Bundesverwaltungsgericht höchstrichterlich festgestellt“, betont Tatjana Halm. Auch das neuerliche Urteil des OVG Rheinland-Pfalz verändert die rechtliche Lage nicht und bestätigt die getroffene Entscheidung.

Verbraucher sollten wissen, dass auch die Vollstreckung der Rundfunkbeiträge mehrfach durch den Bundesgerichtshof bejaht wurde. Sie wird vom Rundfunkbeitragsservice bei Bedarf vorangetrieben. Die Verbraucherzentrale Bayern rät deshalb, die Zahlungsaufforderungen des Rundfunkbeitragsservice nicht einfach zu ignorieren. Bei Fragen rund um die Rundfunkbeiträge bietet die Verbraucherzentrale Rat und Unterstützung an. Die Beratung ist kostenfrei und erfolgt in den örtlichen Beratungsstellen.

Die Geschäftsführerin des Deutschen Evangelischen Frauenbundes (DEF), Landesverband Bayern, Katharina Geiger, begrüßt ergänzend zur Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern "die neuerliche Bestätigung der Beitragspflicht, denn zu gesellschaftlich wichtigen Dingen - und dazu gehört der öffentlich-rechtliche Rundfunk -  seinen finanziellen Beitrag zu leisten, selbst wenn man sie eventuell nicht nutzt, ist ein Akt der Solidarität und gut für die Allgemeinheit." 

Quelle: DEF Bayern und Pressemitteilung der Verbraucherzentrale Bayern vom 28.3.2018

 

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