Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes - Jetzt ist die Zeit!
Die Evangelischen Frauen in Bayern (EFB) haben bei ihrer außerordentlichen Mitgliederversammlung im November 2024 einstimmig beschlossen, sich für eine Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes (KGlG) stark zu machen.
Dieses Gesetz, das seit über 20 Jahren in Kraft ist, soll angesichts der veränderten Strukturen in der evangelischen Landeskirche überprüft und an die neuen Verhältnisse angepasst werden.
„Neben dem dominierenden Bezug auf Dienststellen im aktuellen Gesetz, muss auch die Dynamik der Frauenteilhabe in der gesamten Landeskirche statistisch erfasst und systematisch unter Frauenfördermaßnahmen weiterentwickelt werden“, betonte Johanna Beyer vom Vorstand der EFB und ehemalige Frauengleichstellungsbeauftragte der Evangelischen Landeskirche. Ein wichtiges Anliegen der EFB ist es, die umfassende berufliche Entwicklung von Frauen in der Erwerbsarbeit in Kirche und Diakonie zu fördern. Dies gilt für alle Funktionsbereiche und Hierarchieebenen. Die Partizipation von Frauen in Leitungspositionen ist ein bedeutender Aspekt der Ermutigung für alle Frauen und ein wesentlicher Bestandteil der Unternehmenskultur in der Binnen- und Außenwahrnehmung.
„Die Umsetzung des Artikels 11 der Kirchenverfassung benötigt immer wieder einen neuen Blick auf die Situation von Kirche und Diakonie als Dienstgeber. Jetzt ist die Zeit dafür gekommen! In Phasen des Stellenabbaus und der Zusammenlegung von Dienststellen ist es unverzichtbar, das kirchliche Gleichstellungsgesetz auf seine Wirksamkeit zu überprüfen und neu zu justieren“, so Beyer, die den Deutschen Evangelischen Frauenbund, Landesverband Bayern in der EFB vertritt.
Spürbar war beim Frauenstammtisch am Montag der Herbsttagung in Amberg der große kämpferische Elan von vielen Frauen in der Synode, mehr für die Teilhabe von Frauen insbesondere in Leitungsfunktionen zu erreichen. Ein wichtiges Anliegen dabei war Verbindlichkeit. Von den vorliegenden Eingaben und Anträgen zur verstärkten Frauenförderung wurde beschlossen, künftig bei der Berufung von Oberkirchenrätinnen und Oberkirchenräten die Gleichstellungsbeauftragte mit beratender Funktion in das Auswahlverfahren einzubeziehen. Und ebenfalls im Blick auf Leitungsfunktionen wurde auf dem Weg zu einem Fifty-Fifty beschlossen, eine flexible Frauenquote zwischen 40 und 60 Prozent auf allen Leitungsebenen einzuführen. Dabei wurde den Personalentwicklungsmaßnahmen ein großes Gewicht beigemessen, wie die Debatte zeigte.
Die Forderung nach einer Novellierung des Kirchlichen Gleichstellungsgesetzes, KGlG, und damit nach einer umfassenderen gerechten Teilhabe von Frauen auf allen Funktions- und Hierarchieebenen, die bei dem synodalen Frauentreffen auf grundsätzlich positive Resonanz traf, hat es nicht explizit in die Beschlussfassung der Herbstsynode geschafft. Die Evangelischen Frauen in Bayern werden an diesem Thema KGlG dranbleiben und weiterhin aktiv für seine Novellierung eintreten.
Die Evangelischen Frauen in Bayern sind seit 1920 der Dachverband für Vereine, Arbeitsbereiche, Berufsgruppen und Verbände in Bayern, die sich für Frauenanliegen einsetzen. Derzeit sind 19 Mitgliederorganisationen aktiv in der EFB zusammengeschlossen. Zum Jahresende 2024 hat die Landeskirche die finanzielle Unterstützung eingestellt, sodass künftig die Arbeit dieses Netzwerkes rein ehrenamtlich geleistet werden muss.
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