Monatsgedanken zur Europäischen Idee
In diesem Jahr möchte ich Sie auf eine gedankliche Reise durch Europa mitnehmen. Keine Angst, Sie müssen dabei keine Beschwernisse auf sich nehmen. Alles geht gut vom heimischen Sofa oder Sessel aus. Es soll eine Gedankenreise über die Europäische Idee werden.
Dazu möchte ich bekennen, dass ich eine begeisterte Europäerin bin und die Europäische Idee – und damit die EU - für eine wichtige Errungenschaft halte. Sie ist noch lange nicht in ihrer Form und Ausprägung vollkommen, aber es ist überlebensnotwendig, Europa auszubauen und zu gestalten. Sie kennen alle die Europa-Fahne, blau mit zwölf goldenen Sternen. Diese Sterne sollen uns durch die zwölf Monate geleiten, die jetzt vor uns liegen. Wobei die Sterne nicht für einzelne Länder stehen, Europa hat im Moment 27 Mitgliedstaaten, sondern für die Europäischen Institutionen und Werte, die dahinterstehen.
Die europäische Flagge ist älter als die Europäische Union oder auch die EWG und wie die Vorgänger der EU alle hießen. Denn eigentlich ist dies die Flagge des Europarates, der 1949 gegründet wurde, um dem zusammenwachsenden Europa ein Podium gegenüber den USA und Asien zu geben. Als Symbol wurde aus 200 Vorschlägen dann diese Flagge mit den zwölf Sternen gewählt. Für die Zahl 12 sprach, dass sich darauf alle Nationen einigen konnten. Die Begründung dafür lautet: „Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf 12 festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit.
Wie die 12 Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Frieden und Freiheit noch nicht teilenehmen können.“
Es gibt also mehrere Zahlen, die die Vollkommenheit versinnbildlichen, neben der sieben also auch die zwölf. Uns ist die Zahl zwölf aus der Bibel ebenso gut bekannt, es gab die zwölf Stämme Israels und Jesus wählte sich zwölf Jünger, die seine Botschaft weitertragen sollten.
Im Jahr 1983 beschloss das Europäische Parlament, die vom Europarat verwendete Flagge für die Europäischen Gemeinschaften zu übernehmen. Und heute ist sie das offizielle Symbol der Europäischen Union.
Den Europarat gibt es noch heute. Er hat heute 47 Mitglieder und vertritt ca. 820 Mio. Menschen. Sein Sitz ist in Straßburg, der Europapalast. Seine wichtigste Aufgabe ist das Eintreten für die allgemeinen Menschenrechte. Daher gibt es seit 1959 auch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte mit Sitz in Straßburg. Jeder Bürger, jede Bürgerin eines Mitgliedstaates kann den EGMR anrufen, wenn er/sie sich in ihren Menschenrechten verletzt sieht. Der staatliche Rechtsweg in dem eigenen Land muss aber zunächst durchlaufen werden. Er ist quasi die „Letzte Instanz“. Jeder Staat hat auch das Recht einen Richter, eine Richterin für den EGMR zu benennen, der/die dann von der Parlamentarischen Versammlung gewählt wird. Seit 2020 ist Prof. Dr. Anja Seibert-Fohr als Richterin für Deutschland am EGMR.
Ein Gericht kann zwar wunderschöne gerechte Urteile sprechen, aber es muss auch die Möglichkeit haben, für die Durchsetzung zu sorgen. Hier sorgt das Ministerkomitee des Europarates für den Vollzug der Urteile in den Mitgliedstaaten. Es kann Sanktionen verhängen und die Möglichkeit geht bis zum Ausschluss aus dem Europarat. Der EGMR hat auch nicht wenig zu tun. 2020 ergingen 871 Urteile, welche über 1900 Beschwerden betrafen. Ende Dezember 2020 waren noch über 60.000 Beschwerden anhängig.
Da sieht es mit der Einhaltung der Menschenrechte in Europa doch nicht so gut aus, wie wir es uns erhoffen. Aber was beinhaltet die Erklärung der Menschenrechte überhaupt und haben alle Staaten diese Erklärung auch ratifiziert? Da gibt es das Diskriminierungsverbot, das Recht auf körperliche Unversehrtheit, gerechte Gerichtsverfahren, Asylrecht, Bewegungsfreiheit, um nur einige zu nennen. 1948 verabschiedet von den Vereinten Nationen, mit einer Präambel und 30 Artikeln, sollen sie zwar weltweit gelten, aber leider haben nicht alle Staaten diese Menschenrechte in nationales Recht übernommen. Die EU bezieht sich aber ausdrücklich auf die Menschenrechte in dem Vertrag von Lissabon. Auf allen Gebieten der internationalen Zusammenarbeit soll die universelle Gültigkeit und Unteilbarkeit der Menschenrechte gelten. Aber es hat auch längere Zeit gedauert, bis anerkannt wurde, dass diese Menschenrechte auch Frauenrechte sind. Sind wir Frauen doch Menschen zweiter Klasse? Dass es solche Überlegungen überhaupt gibt, macht mich noch immer sprachlos.
Aber es wäre doch schön gewesen, wenn die großen Kirchen sich die Menschenrechte von Anfang an auf die Fahnen geschrieben hätten. Aber so ist es leider nicht gekommen. In der Bibel heißt es zwar, dass vor Gott alle Menschen gleich seien, gleich geliebt, gleich angesehen, doch die Menschen untereinander haben immer wieder Unterschiede gemacht. Es ist nicht bekannt, dass sich das Christentum oder der Islam für die Abschaffung der Sklaverei an vorderster Front eingesetzt haben. Auch Folter und Todesstrafe wurden von den christlichen Kirchen und den anderen Religionsgemeinschaften akzeptiert und ausgeübt. Demokratie und Meinungsfreiheit sind nicht vorrangig von den Kirchen gefördert worden.
Schade eigentlich. Denn wenn wir die Lehren Jesu richtig verstanden hätten, wäre es klar geworden, dass alle Menschen die gleiche Würde haben und diese Würde auch durch andere Menschen oder durch den Staat nicht angegriffen werden darf. Aus dieser absolut zu setzenden Würde ergeben sich alle anderen Menschenrechte. Auch wenn nicht alle Religionen es so sehen, so glauben wir Christen, dass der Mensch als ein Abbild Gottes angesehen werden kann.
Wir sprechen noch immer vom „christlichen Abendland“, und so müssten wir es zu unserer Aufgabe machen, die Menschenrechte zu stärken und auf die universelle Gültigkeit auch in unserer Politik und in unserem Leben hinzuweisen. Sie dürfen nicht nur hehre Grundsätze sein, sondern müssen mit Leben erfüllt werden, sei es in der Asylpolitik, sei es beim Umgang mit behinderten Menschen, sei es in der internationalen Wirtschaft. Es wird nicht in den nächsten Jahren gelingen, aber das Streben nach der Wahrung der Menschenrechte dürfen wir nicht aufgeben.
Ihre
Inge Gehlert
Verwaltungsratsvorsitzende
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da!
Deutscher Evangelischer Frauenbund Landesverband Bayern e. V.
Geschäftsstelle
Kufsteiner Platz 1
81679 München
Tel.: 089 /98 105 788
Fax: 089 /98 105 789
Bankverbindung: Evangelische Bank
IBAN: DE19 5206 0410 0003 5080 56
BIC: GENODEF1EK1
Hausbüro (Vermietungen)
Termin vereinbaren: Tel. 0176 / 577 67 668
Bürozeiten:
Mo,Mitt.,Di: | 8.00 bis 16.00 Uhr |
Do: | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Fr. | 8.00 bis 13.00 Uhr |
Geschäftsführende Vorständin:
Katharina Geiger
katharina.geiger(at)def-bayern.de
Geschäftsstelle:
Büroleiterin Maren Puls
info(at)def-bayern.de
Hausbüro (Vermietungen)
Hausmutter Sigrid Fernando
hausbuero(at)def-bayern.de
Pflichtangaben
Seit 2009 ist der Landesverband nach dem Qualitätsmanagementsystem QVB zertifiziert. http://www.procum-cert.de/