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Lebensmittelverderb erkennen: Aufessen oder wegwerfen? Teil 1

AEH |

Viele Lebensmittel sind nach Ablauf der Mindesthaltbar¬keit noch einwandfrei und genießbar. Ist jedoch das Verbrauchsdatum überschritten, sollte das Produkt nicht mehr verzehrt werden!

Darf ich den angeschimmelten Käse noch essen? Soll ich den abgelaufenen Jogurt wegwerfen? Und was mache ich mit der angebrochenen Mischsalatpa­ckung von vorgestern? Solche und ähnliche Fragen stellen sich tagtäglich viele Verbraucher. Bei einigen ist die Verunsicherung groß, bei anderen herrscht eher Gleichgültigkeit in Bezug auf den Umgang mit (vermeintlich) verdorbenen Lebensmitteln.

Doch wann gehört ein Lebensmittel auf jeden Fall in den Mülleimer? Erste Hinweise bei der Beantwortung dieser Frage geben das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) oder das Verbrauchsdatum auf einer Lebens­mittelverpackung.

Ist das Verbrauchsdatum eines leicht verderblichen Lebensmittels wie Geflügel oder Hackfleisch abge­laufen, gehört das Lebensmittel auf jeden Fall in den Müll. Diese Lebensmittel können mit krankheits­erregenden Mikroorganismen kontaminiert sein, die sich schnell bei unsachgemäßer und zu langer Lagerung vermehren. Sie bilden Giftstoffe, die teil­weise nicht mit den menschlichen Sinnen wahrnehm­bar sind.

Hingegen sind viele Lebensmittel mit abgelaufenem MHD oft noch genießbar. Sie einfach so in den Müll zu werfen wäre reinste Verschwendung.

Frühzeitigen Verderb vermeiden

Einen frühzeitigen Verderb und unnötigen Lebens­mittelmüll kann man durch einfache Maßnahmen vermeiden. Die BZfE-Wissenschaftsredakteurin für Lebensmittelsicherheit Ute Gomm empfiehlt, schon beim Einkauf auf die Frische von Lebensmitteln zu achten, Lebensmittel sachgerecht zu lagern, Vorräte regelmäßig zu kontrollieren und eine ausreichende Küchen- und Personenhygiene einzuhalten.

Grundsätzlich gilt für eine sachgerechte Lebensmit­tellagerung:

  • der Kühlschrank für die kurzfristige,
  • das Gefriergerät für die mittelfristige und
  • die Speisekammer oder der Vorratskeller für die langfristige Lagerung

Im Kühlschrank lagern: Fleisch- und Fleischwaren, Fisch- und Fischerzeugnisse, zubereitete Speisen, Milch- und Milchprodukte, Käse, Getränke, Butter, Eier, Marmeladen, Dressings, Soßen, Tuben, kühl­schrankverträgliche Obst- und Gemüsearten

Informationen des Bundeszentrums für Ernährung (BZfE), August 2020, www.bfze.de

Kühlschrankverträgliches und kälteempfindliches Obst und Gemüse

Lagerform

Gemüse

Obst

Lagern im Gemüsefach des Kühlschranks

Artischocken, Blattgemüse, Blumenkohl, Brokkoli, Chicorée, Endivie, Erbsen, Gewürzkräuter, (kein Basilikum), grüne Bohnen, Lauchzwiebeln, Kohl, Lauch, Möhren, Pilze, Radieschen, Rettich, Rote Bete, Salat, Salatmischungen, Sellerie, Spargel, Spinat, Süßmais

Äpfel (länger als 7 Tage), Aprikosen, Brombeeren, Erdbeeren, Feigen, Heidelbeeren, Himbeeren, Kirschen, Trauben

Reifen im Zimmer und Lagern im Kühlschrank

 

Avocado, Birne, Kiwi, Nektarine, Pfirsich, Pflaumen, Zwetschgen

Lagern vorzugsweise bei Raumtemperatur*

Aubergine, Basilikum (Bundware, in Wasser gestellt), Gurke, Ingwer, Kartoffeln, Knoblauch, Lagerzwiebeln, Paprika, Tomaten, Zucchini

Ananas, Apfel (weniger als 7 Tage), Banane, Grapefruit, Mandarine, Mango, Orange, Papaya, Melone, Wasser­melone, Zitrusfrüchte

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Foto: pixabay.com

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