Fernsehen einmal anders - Filme online sehen
Seit Einführung der Breitbandtechnologie sind Videoportale in Deutschland sehr beliebt. Zwei Drittel aller Internetnutzer sehen zumindest gelegentlich Filme im Internet an – 26 Prozent davon sogar täglich. Bei den ab 60-Jährigen sind es immerhin 30 Prozent, die zumindest selten diese Möglichkeit nutzen. Das meist genutzte Videoportal ist YouTube, aber auch die Mediatheken öffentlich-rechtlicher und privater Fernsehsender werden
immer häufiger aufgerufen. Langsam aber stetig wächst auch der Markt für kostenpflichtige Videoangebote wie Sky Online, Amazon Instant Video, Netflix, Maxdome und andere.
Filme können auf dem Computer, dem Laptop oder Notebook, aber auch auf den mobilen Endgeräten wie Smartphone oder Tablet heute nahezu problemlos genutzt werden. Die neuen Technologien wie WLAN, UMTS und LTE ermöglichen eine zeit- und ortsunabhängige
Nutzung, die aber von dem mit dem Telefon- bzw. Mobilfunkanbieter abgeschlossenen Vertrag und den darin festgelegten Datenvolumen des Nutzers abhängt.
Man kann Videos im Internet „live“ sehen – also zum Zeitpunkt der Ausstrahlung - im klassischen Fernsehprogramm auf den Internetseiten der Fernsehanbieter. Dabei müssen die Sendungen nicht mehr heruntergeladen werden, sondern die Daten werden durch „Streaming“ (dt. Strömung) direkt vom Anbieter übermittelt.
„Video on Demand“(VoD; dt. Video auf Abruf ) ist jedoch die meist genutzte Möglichkeit, weil man hier zeitunabhängig selbst bestimmen kann, wann man einen Film/ eine Sendung sehen will. Auch hier erfolgt die Datenübertragung mittels Streaming. Man kann aber auch bei Videoverleih- bzw. Videoverkauf-Anbietern einen Film oder eine Serie auf sein Gerät herunterladen und dann offline ansehen.
Kostenfreie Videoportale: Hierzu gehören YouTube und weitgehend die Mediatheken. Bei diesen lautet die Grundregel: Innerhalb von sieben Tagen nach der Ausstrahlung ist das Angebot generell kostenfrei. Anschließend kann für bestimmte Inhalte eine Gebühr anfallen.
Kostenpflichtige: Hier gibt es unterschiedliche Geschäftsmodelle:
Ausleihe (DTR = Download-to-Rent): Ein zeitlich begrenztes Nutzungsrecht für ein ausgeliehenes Video, meist 48 Stunden lang, gegen eine Leihgebühr.
Einzelabrufe (TVoD = Transactional-Video-on-Demand):
Die Abrechnung erfolgt beim Anbieter pro Film.
Video-auf-Abruf-Abonnements (SVoD = Subscription-Video-on-Demand): Ähnlich wie beim Bezahlfernsehen darf man gegen einen Monatsbeitrag die Inhalte des Anbieters unbegrenzt nutzen. Zum Beispiel: Netflix, Sky Online, Watchever, Amazon Instant Video, Maxdome usw.
Kaufen (DTO = Download-to-Own): Man erhält mit dem Kauf ein unbegrenztes Nutzungsrecht, die Weitergabe an Dritte ist jedoch untersagt.
YouTube ist momentan die größte und meist genutzte Videoplattform im Internet. Die meisten Videos in sozialen Netzwerken wie Facebook, Twitter usw. stammen aus YouTube. YouTube hat nach eigenen Angaben mehr als eine Milliarde Nutzer weltweit, täglich werden hier Videos mit einer Gesamtdauer von mehreren 100 Millionen Stunden angesehen. Im Vergleich zum Vorjahr hat sich die Nutzerzahl verdreifacht, die YouTube wie das klassische
Fernsehprogramm nutzen. Über die Hälfte der Nutzung auf YouTube erfolgt heute über mobile Endgeräte.
Die höchste Verbreitung bei den Video-on-Demand-Anbietern haben Amazon Prime Instant Video, Maxdome und vor allem Netflix. In den USA hat Netflix mehr Nutzer
als jeder klassische US-Fernsehsender.
Bei allen Videoplattformen gilt wie auch beim Fernsehen: Kinofilme kann man dort erst frühestens ein Jahr nach dem Filmstart sehen. Hingewiesen werden muss auch auf die Datenschutzproblematik: Viele Anbieter werben mit der Personalisierung der Nutzung, das heißt, der Nutzer bekommt ein auf sein Nutzungsverhalten zugeschnittenes Angebot an Videos. Der Vorteil ist, dass man tatsächlich Angebote bekommen kann, die einen
interessieren und auf die man sonst vielleicht nicht aufmerksam geworden wäre. Aber dafür „zahlt“ man mit den eigenen Daten, den Nutzungsgewohnheiten sowie -präferenzen, die man dem Anbieter für personalisierte Inhalte zur Verfügung stellt.
Sabine Jörk
EAM-Vorsitzende
Bild: YouTube (Screenshot)
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