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Europa kann mehr - für starke Verbraucherrechte

AEH |

So lautet das Motto des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) für die Europawahl 2019. Der vzbv ist auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene aktiv und hat seit einigen Jahren ein Büro in Brüssel. Der Verband ist Mitglied der Europäischen Verbraucherorganisationen BEUC und Consumers International (CI), dem Zusammenschluss internationaler Verbraucherorganisationen.

Für seine Mitgliedsverbände hat der vzbv Kernforderungen für die Europawahl entwickelt, damit auch in Zukunft die Parlamentarier des Europaparlamentes für einen fairen Binnenmarkt und starke Verbraucherrechte eintreten. Seit der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und später der Europäischen Union (EU) ist dieser Zusammenschluss von 28 europäischen Staaten ein Garant für Frieden und Sicherheit in Europa. Die Erfolgsgeschichte der EU ist auch für VerbraucherInnen bedeutend, denn durch den offenen Binnenmarkt haben sie mehr Rechte und mehr Geld im Alltag zur Verfügung. Ich habe dies selbst erlebt, als Österreich Mitglied der EU wurde. Die Preise im Einzelhandel ermäßigten sich danach um 10 bis 20 Prozent.

Die EU kann in vielen Themenfeldern für VerbraucherInnen mehr erreichen, als in den einzelnen Nationalstaaten möglich ist. In einem fairen EU-Binnenmarkt werden die Rechte von VerbraucherInnen gestärkt.

 

Europa kann mehr - Für eine verbraucherfreundliche

EU-Lebensmittelpolitik

 

Am 24. Januar 2019 fand wie in jedem Jahr das Verbraucherpolitische Forum des vzbv auf der Internationalen Grünen Woche statt. Der Vorstand des vzbv, Klaus Müller, hatte zwei Verbraucherministerinnen eingeladen, Renate Künast (MdB), eine ehemalige Verbraucherministerin, und Julia Klöckner, die jetzige Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft.

Im Vorfeld dieser Fachtagung hat der vzbv ein Thesenpapier zum Thema herausgegeben: „Sicher, gesund, verbraucherfreundlich - Lebensmittel- und Ernährungspolitik auf dem Prüfstand. Verlauf und aktueller Stand ausgewählter EU-Rechtsprozesse“. Rund 500 Millionen Menschen nehmen am größten Binnenmarkt der Welt teil. Sie finden dort ein vielfältiges Angebot von Nahrungs- und Genussmitteln. Ländergrenzen existieren nicht mehr im Warenverkehr, denn innerhalb der EU gelten dieselben Standards und Rechte zur Lebensmittelsicherheit und zum Täuschungsschutz.

Erst im Jahr 1999 wurde die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucherschutz, DG SANCO, gegründet. Der erste Verbraucherkommissar David Byrne stellte schon 2002 fest, dass der EU-Binnenmarkt noch eine "Veranstaltung der anbietenden Wirtschaft" sei. Die Angabe von Herkunftsbezeichnungen und EU einheitlicher Nährwertkennzeichnung (oder Ampel wie in England) fehlen bisher im Konzept der EU-Lebensmittelpolitik.

Vom Erzeuger bis auf den Teller sollen VerbraucherInnen informiert werden, zum Beispiel mit der 2006 verabschiedeten Health-Claims-Verordnung (HCVO). Mit der HCVO ist ein Zulassungsvorbehalt für nährwert- und gesundheitsbezogene Lebensmittelwerbung eingeführt worden. Die EU Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) wurde 2011 verabschiedet. Sie regelt die Kennzeichnung von verpackten Lebensmitteln. Leider findet man diese Informationen meist nur auf der Rückseite der Verpackung - und in sehr kleiner Schrift. 

Der vzbv unterstützt die Forderungen der VerbraucherInnen nach Transparenz, d.h. sie wollen vor Lebensmittelskandalen wie BSE, Fipronil etc. geschützt werden. Europaweit muss die einheitliche Umsetzung der Gesetze für den Lebensmittelmarkt gelten. Die Durchführung von Kontrollen und die Anwendung von Strafen werden zur Zeit in den Mitgliedsstaaten noch unterschiedlich gehandhabt. Verunsicherte VerbraucherInnen sind keine guten KundInnen!

 

Mit dem Blick auf die Europawahl fordert

der vzbv daher die EU-Kommission auf:

• Verbraucher vor Lebensmittelskandalen schützen

und im Ernstfall besser informieren: Europaweit einheitliche

Umsetzung von Regeln für den Lebensmittelmarkt

gewährleisten;

• gesunde Ernährung einfacher machen und Marketing

für Kinder einschränken;

• Höchstmengen für Nahrungsergänzungsmittel festlegen;

• EU-weit einheitliche Herkunftsbezeichnungen einführen;

• Vorsorgeprinzip und Lebensmittelstandards in Handelsabkommen

sichern.

Die Thesenpapiere des vzbv e.V. sind unter www.vzbv.de nachzulesen.

 

Sigrid Lewe-Esch, DEF-Delegierte im vzbv

Bild: Aktionslogo von vzbv zur Europawahl

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