Essen, Trinken und Genuss – hätten Sie‘s gewusst? Heilwasser
VZ Bayern
Heilwasser gilt nicht wie Mineralwasser als Lebensmittel, sondern ist rechtlich als Arzneimittel eingestuft. Es unterliegt dem Arzneimittelrecht und bedarf einer Zulassung beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. „Ein Heilwasser muss nachweisbare gesundheitsfördernde oder heilende Wirkungen haben. Diese sind mit Dosierungsempfehlungen sowie eventuell auftretenden Nebenwirkungen und Gegenanzeigen auf dem Etikett der Flasche anzuggeben“, erläutert Heidrun Schubert, Ernährungsexpertin der Verbraucherzentrale Bayern. Die besonderen Merkmale von Heilwasser beruhen weitgehend auf ihrem Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen. Je nach medizinischer Indikation sollte man ein Heilwasser möglichst nach Rücksprache mit dem Arzt auswählen. Für manche Heilwässer wird eine zeitliche Begrenzung der Trinkdauer von vier bis sechs Wochen empfohlen. Ein Beispiel dafür sind Wässer mit einem hohen Sulfatgehalt von über 1200 Milligramm pro Liter, die eine verdauungsfördernde und abführende Wirkung haben.
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Pressemitteilung vom 22.3.2018
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