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EAM unterstützt Bündnis zur Stärkung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks

EAM |

Für die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Medien im Deutschen Evangelischen Frauenbund, Landesverband Bayern e. V.  (EAM) erklärt ihre Vorsitzende, Sabine Jörk:

„Mit Sorge beobachten wir die zunehmende Diskreditierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bis hin zur Forderung zur Abschaffung desselben in Deutschland. Wir sind der Ansicht, dass eine Demokratie starke, unabhängige öffentlich-rechtliche Medien braucht. Daher unterstützen wir das Bündnis und die Forderungen der Gesellschaft für Medienpädagogik und Kommunikationskultur (GMK) und 22 anderer zivilrechtlicher Organisationen.“

 

 

Erklärung zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

 

Berlin, den 13. Juni 2018

 

Unsere Demokratie braucht

starke öffentlich-rechtliche Medien

Mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk hat Deutschland ein seit Jahrzehnten bewährtes und in der Welt geachtetes Instrument der öffentlichen Meinungsbildung. In seinen Programmen kommen die unterschiedlichsten gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Ansichten zu Wort. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk steht für Information, Bildung und kulturelle Pluralität, er garantiert die freie Meinungsbildung und Meinungsvielfalt. Damit befördert er den demokratischen Diskurs.

Wir sind besorgt angesichts der immer lauter werdenden Stimmen, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bis zur Unkenntlichkeit reduzieren wollen, ihn pauschal diskreditieren oder gar seine Berechtigung in Frage stellen. Ihnen setzen wir ein deutliches Signal entgegen, denn wir sind überzeugt: Unsere Demokratie braucht starke öffentlich-rechtliche Medien.

Ihr Auftrag muss zeitgemäß ausgestaltet sein. Dies gilt umso mehr in der digitalen Welt, deren Angebote unüberschaubar sind. Die öffentlich-rechtlichen Medien bieten hier Einordnung und damit auch Orientierung. Sie sind eine verlässliche journalistische Quelle, wo viele andere nur auf möglichst viele Klicks aus sind und die Sensationslust über dem Informationsgehalt steht. Ihre Angebote müssen deshalb für die Bürgerinnen und Bürger, mit deren Rundfunkbeiträgen sie bezahlt werden, im Netz gut auffindbar und möglichst umfassend abrufbar sein. Wir begrüßen deshalb, dass die Länder planen den Telemedienauftrag weiterzuentwickeln. Wir ermutigen die Ministerpräsidentinnen und –präsidenten zu einer wirklich zukunftsgerechten Reform: Gesetzlich vorgeschriebene Löschfristen, das Kriterium der Presseähnlichkeit und der Sendungsbezug sowie die Beschränkungen bei den Archiven müssen gestrichen werden. Die angemessene Vergütung von Urheberinnen und Urhebern muss gewährleistet werden.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk braucht eine solide Finanzierung, damit er seinen Auftrag auch zukünftig erfüllen kann. Ohne Zweifel ist ein sorgsamer Umgang und zielgerichteter Einsatz der Beitragsgelder notwendig. Bereits jetzt stehen die öffentlich-rechtlichen Sender jedoch unter einem erheblichen Einspardruck. Vor diesem Hintergrund lehnen wir Forderungen, den Rundfunkbeitrag dauerhaft einzufrieren, ab. Denn bei gleichzeitigen jährlichen Preissteigerungen würde das unweigerlich dazu führen, die Vielfalt des Angebots zu beschränken oder journalistische Standards nach unten zu drücken. Der Grundversorgungsauftrag begründet den Anspruch der Bürgerinnen und Bürger auf umfassende Wissensvermittlung und politisch vielfältige Willens- und Meinungsbildung. Dieser muss vollumfänglich garantiert werden. Öffentlich-rechtliche Medien müssen auch in der Lage sein, gute Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung für die Beschäftigten zu bieten. Nur so können sie im Wettbewerb mit privat-kommerziellen Medien um die besten Köpfe bestehen.

Transparenz ist ein wichtiger Baustein, damit die Bürgerinnen und Bürger die öffentlich-rechtlichen Medien als ihre Medien wahrnehmen können. Sie müssen organisatorische und programmliche Entscheidungen sowie die Finanzierung nachvollziehen können. Die Notwendigkeit der Finanzierung durch die Allgemeinheit für die Allgemeinheit wird so besser vermittelbar. Zudem öffnet mehr Transparenz dem Publikum auch Möglichkeiten mitzugestalten.

Die beitragsfinanzierten öffentlich-rechtlichen Medien sollen den öffentlichen Diskurs bereichern. Ihr Programmangebot soll möglichst vielfältige Sichtweisen, Einstellungen und Meinungen widerspiegeln und den Nutzerinnen und Nutzern ein breites Portfolio an Fakten und Wissen bieten. Wichtiger Teil des Auftrags der öffentlich-rechtlichen Medien ist es, dass sie mit ihren Angeboten auch Minderheiten erreichen. Deshalb ist jede Debatte verfehlt, die den Erfolg ihres Programmangebots einzig und allein an der Quote festmacht. Öffentlich-rechtliche Medien müssen ihre Handlungsspielräume behalten, wichtige Themen jenseits des medialen „Mainstreams“ aufzugreifen. Das ist konstitutiver Bestandteil ihres demokratischen Auftrags.

Wir sind überzeugt: Wie unsere öffentlich-rechtlichen Medien für die Zukunft gestaltet werden, bestimmt auch mit darüber, wie unsere demokratischen Diskurse zukünftig ablaufen. Der Input durch solide journalistische Arbeit, fußend auf den besonderen Qualitätsstandards der öffentlich-rechtlichen Medien, und die genaue Beobachtung gesellschaftlicher Prozesse sind unerlässlich, um die Meinungsbildung zu befördern. Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie wichtig dieAufdeckung von Fake News und demgegenüber die Darstellung von Fakten ist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk mussauch zukünftig seinen demokratischen Auftrag wahrnehmen können. Deshalb plädieren wir für eine zukunftssichernde und zukunftsweisende Reform des Auftrags und eine ebensolche finanzielle Basis für die öffentlich-rechtlichen Medien.

 

Die vollständige Erklärung und ihre Unterzeichner finden Sie hier: www.gmk-net.de/fileadmin/pdf/Pressemitteilungen/erklaerung_OERR_13062018.pdf

 

 

 

 

 

 

 

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