Von der (nicht immer gemeinsamen) Idee zur Umsetzung - Herausforderungen bei Gesetzgebung durch die EU
Europa so fern und doch so nah. Wir glaubten schon, der europäische Gedanke sei nicht mehr von Interesse und die europäische Union würde sich langsam, aber sicher wieder auflösen.
Aber erstaunlicherweise ist sie wieder zum Leben erwacht und viele Staaten erkennen, dass gemeinsames Handeln wichtig ist. Dazu hätte es aber nicht den Angriffskrieg gegen die Ukraine von Putin gebraucht.
Um die EU zu verstehen, ist es wichtig zu wissen, wie die EU funktioniert.
Wir lesen von der Europäischen Kommission, vom Ministerrat, vom Europäischen Rat, von der Präsidentin oder dem Präsidenten, und ab und zu auch vom Europäischen Parlament. Wobei wir nicht sagen können, dass ein Organ wichtiger ist als ein anderes. Das Zusammenspiel, Zusammenarbeiten macht die Effektivität aus - manchmal leider nur mangelhaft, weil die Länder eigene Interessen vorschieben. Die Bundesrepublik Deutschland ist da keine Ausnahme.
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt gewählt, in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Zahl der Abgeordneten richtet sich nach der Bevölkerungszahl, darf aber 6 nicht unterschreiten und 96 nicht überschreiten. Insgesamt gibt es 704 Abgeordnete zuzüglich des Präsidenten, der Präsidentin. Der Präsident, die Präsidentin wird auf 2 ½ Jahre gewählt, mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl. Der Deutsche Bundestag sollte sich das EU-Parlament zum Vorbild nehmen, denn unsere Zahl der Abgeordneten wird immer größer, weil es bisher keine Beschränkung gibt. Die Abgeordneten bilden im Europäischen Parlament Fraktionen, nicht nach Staatsangehörigkeit, sondern nach den Parteien.
Das Europäische Parlament verabschiedet die Gesetze, die ihm von der EU-Kommission vorgelegt werden. Natürlich geht das nicht immer reibungslos. Das Parlament kann diese Gesetzestexte auch abändern und ablehnen. Neben dem Parlament muss aber auch noch der Rat der Europäischen Union zustimmen. Wir müssen uns das wie den Bundestag und den Bundesrat vorstellen.
Die Europäische Kommission wacht darüber, ob die Mitgliedsstaaten die Gesetze auch in ihren Ländern umsetzen und korrekt anwenden. Wenn nicht, verklagt die Kommission das Mitgliedsland vor dem Europäischen Gericht mit Sitz in Luxemburg. Dieses Gericht hat nichts mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu tun, sondern ist ein eigenes Gericht, das über die Einhaltung der EU-Gesetze und die richtige Anwendung wacht. So können auch Gerichte in einem Mitgliedsstaat Klagen dem Europäischen Gericht vorlegen, um eine einheitliche Rechtsprechung in allen Mitgliedsstatten zu erreichen. Wie bei uns vor dem BGH oder anderen höchsten Gerichten. Aber auch einzelne Bürger oder Bürgerinnen können vor dem Gericht klagen, wenn sie glauben, dass ein EU-Gesetz in ihrem Fall nicht richtig angewendet wird. Auch Petitionen können bei Gericht eingereicht werden.
Wenn ein Mitgliedsland vor dem Gerichthof seinen Prozess verliert, so wird das sehr teuer, denn die Strafzahlungen belaufen sich auf mehrere hunderttausend Euro pro Tag. Das sind unsere Steuergelder, die so verbrannt werden. Aber diese Verfahren dauern häufig recht lange, was den Staaten Zeit gibt, manches dann doch in die richtigen Wege zu leiten.
Wir sehen, die EU ist kein einfaches Gebilde, denn 27 Staaten zusammen zu halten fordert viel Diplomatie, Verhandlungsgeschick, aber auch guten Willen auf allen 27 Seiten. Dazu kommen 24 Sprachen, in denen die Gesetzestexte vorliegen müssen. Das ist natürlich ein großes Hindernis auf dem Weg zu einem vereinigten Europa, wenn es so viele verschiedene Sprachen gibt. Damit der ganze Apparat mehr oder weniger reibungslos läuft, gibt es 600.000 Verwaltungsbeamte, die aus den verschiedenen Staaten nach Brüssel, Straßburg und Luxemburg entsandt sind. Darunter viele Übersetzer und Dolmetscher, die simultan bei den Verhandlungen übersetzen. Denn hier kommt es auf Nuancen an, so dass alle auf der sicheren Seite sein wollen. Wir werden es sicher nicht mehr erleben, dass die EU sich auf eine gemeinsame Sprache einigt, aber neben unserer Muttersprache sollten unsere Kinder mindestens noch eine weitere EU- Sprache sprechen, neben Englisch, das trotz des Brexits noch als offizielle Sprache geführt wird, denn Irland und Malta haben Englisch als Amtssprache.
Die Gesetzgebung des EU-Parlaments betrifft uns alle. Viele Gesetze haben direkte Auswirkungen auf unser tägliches Leben. Gerade für Frauen ist die Gesetzgebung für ein gleichberechtigtes Leben von Frauen und Männern durch die EU vorangebracht worden. 2012 hat die EU die Unisex Tarife bei Versicherungsverträgen eingefordert. 2006 gab es schon die Gleichstellungsrichtlinien, die besagen, dass bei allen öffentlichen Vorhaben, z.B. Gestaltung eines Bahnhofvorplatzes, die Belange von allen Geschlechtern berücksichtigt werden müssen.
Trotz aller guter Vorgaben liegen die Staaten in Hinsicht der Gleichberechtigung zwar auf einem guten Weg, aber die Realität ist noch unterschiedlich. Bei einer Erhebung der EU kam Deutschland nur auf den 11. Platz. Die oberen Ränge belegen die skandinavischen Staaten wie Dänemark und Schweden. Da ist noch Luft nach oben! Die EU fordert daher in bestimmten Zeitabschnitten Berichte zur Lage der Gleichstellung an. Gleichzeitig fördert sie auch Maßnahmen zur Durchsetzung von Gleichstellung und gibt Gelder gerade zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen. Hier gezielte Maßnahmen und Strukturen einzurichten, um Gewalt einzudämmen, ist ein wichtiges Ziel der EU, das unsere Unterstützung braucht.
Wenn wir jetzt auf Ostern zugehen, so denken wir an die Gewalt und die Folter, die Jesus erleiden musste, weil Gewalt die einzige Möglichkeit für die Mächtigen war. Und auch heute setzen die Mächtigen Gewalt ein, um ihre Ziele zu erreichen. Es ist unsere Aufgabe, der Gewalt Grenzen zu setzen und die Schwachen zu schützen. Gott hat damals sein „Nein“ zu dieser Gewalt gesagt und „Ja“ zum Leben.
Ich wünsche uns allen ein gesegnetes, frohes Osterfest!
Ihre
Inge Gehlert
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