Die Elektronische Gesundheitskarte / das Elektronische Rezept
In der letzten Ausgabe def-aktuell wurde die Möglichkeit vorgestellt, Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan auf der Gesundheitskarte speichern zu lassen.
Eine weitere Anwendung ist das elektronische Rezept (E-Rezept). Für die Einlösung ist die elektronische Gesundheitskarte (eGK) erforderlich. Im Zuge der Digitalisierung des Gesundheitswesens wird das E-Rezept stufenweise flächendeckend in ganz Deutschland eingeführt. Das E-Rezept ersetzt das rosa Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente. Bereits jetzt haben Arztpraxen die Möglichkeit E-Rezepte auszustellen. Verpflichtend ist die Einführung für einzelne Regionen ab Mitte des Jahres geplant. Derzeit sind medizinische Einrichtungen angehalten E-Rezepte auszustellen. Apotheken sind grundsätzlich seit 1. September 2022 in der Lage E-Rezepte einzulösen. Bis Ende April 2023 wurden gut 1,7 Millionen E-Rezepte eingelöst.
Wie funktioniert das E-Rezept?
Der Arzt oder die Ärztin stellt das E-Rezept aus. Dabei wird ein Rezeptcode (QR-Code) erstellt, der zur Einlösung in der Apotheke benötigt wird. Der Rezeptcode enthält die Zugangsdaten zum Rezept. Das Rezept wird für 100 Tage beim Fachdienst E-Rezept in der Telematikinfrastuktur gespeichert. Das ist eine zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen, auf die Ärzte und Apotheker mit entsprechenden Ausweisen zugreifen können. Auf das Rezept selbst haben nur die ausstellende Arztpraxis, die Patientin oder Patient und die einlösende Apotheke Zugriff. Die Patienten können mit der App „Das E-Rezept“, die aus den gängigen App-Stores heruntergeladen werden kann, auf den Server zugreifen. Wurde die App auf dem Smartphone installiert und erfolgte eine Anmeldung in der App mit der eGK und PIN, wird der Rezeptcode automatisch in der App angezeigt. Alternativ kann auch eine Anmeldung über die ePA-App der Krankenkasse erfolgen, sofern eine elektronische Patientenakte (ePA) eingerichtet ist. Den Rezeptcode auf dem Smartphone zeigt die Patientin oder der Patient dann in der Apotheke vor, die den Code abscannt und damit Zugriff auf das Rezept bekommt, um das Medikament auszuhändigen. Wird ein Rezept eingelöst, ändert sich der Status, sodass jedes Rezept nur einmal eingelöst werden kann. Es kann auch digital eingelöst werden, das heißt, Versicherte können es über die App bei der gewünschten Apotheke reservieren lassen und selbst abholen oder zusenden bzw. per Botendienst liefern lassen.
Die E-Rezept-App bietet außerdem Informationen oder Einnahmehinweise zu den verordneten Medikamenten. Sie zeigt Apotheken in der Nähe an. Folgerezepte innerhalb eines Abrechnungsquartals können ausgestellt werden, ohne dass die Praxis aufgesucht werden muss. Das Rezept kann in der App abgerufen werden. Mit der Familienfunktion können auch Rezepte von Angehörigen und Kindern empfangen werden. Dazu werden in der App mit der elektronischen Gesundheitskarte und PIN des jeweiligen Familienmitglieds weitere Profile angelegt. Die E-Rezepte-App wird von der gematik GmbH zur Verfügung gestellt. Sie ist für die Telematikinfrastruktur (TI) verantwortlich und setzt verbindliche Standards, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen voranzubringen.
Hat die Patientin oder der Patient kein Smartphone, kann die Arztpraxis auch einen Papierausdruck erstellen, der in der Apotheke vorgezeigt wird. Der Papierausdruck findet jedoch bei vielen Ärzten und Patienten keine Akzeptanz, da er keine Vereinfachung bringt. Bisher können Rezepte elektronisch nur über die E-Rezept-App eingelöst werden. Dazu ist ein NFC-fähiges Smartphone und die eGK mit PIN erforderlich. Viele Versicherte haben beides nicht. Deshalb sollen künftig Rezepte auch mithilfe der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) eingelöst werden können. Diese wird in der Apotheke in das Kartenlesegerät gesteckt, sodass die Apotheke berechtigt ist, offene Rezepte abzurufen. Im Laufe des Jahres sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden. Dann ist eine verbindliche Einführung des E-Rezeptes in einzelnen Regionen vorgesehen, die dann schrittweise auf das Bundesgebiet ausgedehnt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf www.gematik.de und www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Luitgard Herrmann
Bild-Quelle: App-Icon: gematik GmbH; QR-Code E-Rezept: gematik GmbH
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