Die elektronische Gesundheitskarte
Unter diesem Titel lud die Evangelische Arbeitsgemeinschaft Medien (EAM) im Rahmen ihrer Arbeit als Standort Digital-Kompass vor Ort am 23. Januar 2023 zu einem Online-Veranstaltung ein.
Über 50 Personen aus dem gesamten Bundesgebiet folgten dem Vortrag von Luitgard Herrmann und diskutierten am Ende zum Teil sehr engagiert das Für und Wider der elektronischen Gesundheitskarte. Aber was genau kann oder darf mit dieser Karte alles gemacht werden?
Jeder Versicherte in der gesetzlichen Krankenkasse hat eine elektronische Gesundheitskarte (eGK). Sie ist der Versichertenausweis. Auf dem Chip der Karte sind der Name, das Geburtsdatum, das Geschlecht, die Adresse, die Versichertennummer, der Versichertenstatus, Beginn und Ablauf des Versicherungsschutzes gespeichert. Diese Daten werden jedes Mal mit den Daten der Krankenkasse abgeglichen und gegebenenfalls aktualisiert, sobald die Karte beim Arztbesuch in das Kartenlesegerät gesteckt wird. Somit muss bei einer Adressänderung keine neue Karte ausgestellt werden.
Weitere Funktionen hat die neue (aktuelle) elektronische Gesundheitskarte. Sie erkennt man an der individuellen 6-stelligen Kartenzugangsnummer, dem Symbol für kontaktloses Auslesen (NFC-Symbol) und dem Aufdruck G2 oder G2.1 (Karte der zweiten Generation). Zur neuen eGK gehört auch eine persönliche Identifikationsnummer (PIN), die bei der Krankenkasse beantragt werden kann. Sie wird benötigt, um Daten freizugeben – wenn solch ein Freigeben von der versicherten Person gewollt wird.
Wenig bekannt sind die Möglichkeiten Notfalldaten und den elektronischen Medikationsplan auf der Karte speichern zu lassen.
Wenn Versicherte es wünschen, kann der Arzt oder die Ärztin Notfalldaten direkt auf dem Chip der Karte speichern. Die PIN ist dazu nicht erforderlich, sondern nur das mündliche Einverständnis. Zum Notfalldatensatz gehören zum Beispiel chronische oder seltene Erkrankungen und wichtige frühere Operationen, Allergien und Unverträglichkeiten, vorhandene Implantate, Kontaktdaten von Angehörigen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, Kontaktdaten von behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Es müssen Informationen sein, die für den Notfall erforderlich sind. Gesundheitsdaten, die für die Notfallmedizin nicht relevant sind, werden hier nicht gespeichert. Zusätzlich kann noch ein Datensatz „Persönliche Erklärungen“ angelegt werden. Das sind Hinweise auf den Aufbewahrungsort von Organspendeausweis, Patientenverfügung sowie Vorsorgevollmacht und genannte Betreuerinnen oder Betreuer. Anlegen soll die Notfalldaten ein Arzt, der Überblick über alle Krankheiten hat. Ergänzen und aktualisieren können dann alle Ärzte. Versicherte können der Aufnahme bestimmter Angaben, zum Beispiel einer psychiatrischen Erkrankung, widersprechen. Wenn allerdings aufgrund des unvollständigen Datensatzes im Notfall der Patient oder die Patientin gefährdet ist, kann der Arzt die Erstellung bzw. Aktualisierung des Notfalldatensatzes verweigern. Ist eine Person in einem Notfall nicht ansprechbar, weil sie zum Beispiel bewusstlos ist, dürfen die Daten von Rettungskräften (Notarzt, Notfallsanitäter usw.) oder anderen Personen (z. B. medizinisches Personal in der Notaufnahme) mit einem elektronischen Heilberufsausweis ausgelesen werden. Eine Internetverbindung ist zum Auslesen nicht erforderlich. Der Zugriff kann in diesem Fall ohne Zustimmung erfolgen und ohne PIN. Außerhalb eines Notfalles können Versicherte den Zugriff mit ihrer PIN schützen. Patientinnen und Patienten können die Notfalldaten im Rahmen einer ärztlichen Behandlung einsehen bzw. einen Papierausdruck bekommen.
Erhält die versicherte Person eine neue Gesundheitskarte, müssen die Notfalldaten erneut gespeichert werden.
Zusätzlich zu den Notfalldaten können Versicherte ebenfalls auf dem Chip der eGK den elektronischen Medikationsplan speichern lassen. Um diese Funktion zu nutzen, braucht der Versicherte die sechsstellige PIN. Sie kann, wie schon erwähnt, bei der Krankenkasse angefordert werden. Ärzte müssen einen bundeseinheitlichen Medikationsplan erstellen, wenn mindestens drei verordnete Medikamente über vier Wochen oder länger eingenommen werden. Er enthält Informationen zu verordneten Medikamenten, Dosierungen und zur Einnahme. Patientinnen und Patienten haben Anspruch auf einen Ausdruck und, wenn gewünscht, auf Speicherung als elektronischer Medikationsplan (eMP) auf der eGK. Die versicherte Person muss dazu den eMP mit ihrer PIN freischalten. Dies erfolgt am Kartenterminal in der Arztpraxis. Standardmäßig kann der eMP nur dann auf der eGK gespeichert und ausgelesen werden, wenn Die versicherte Person mit ihrer PIN den Zugriff frei gibt. Auf Wunsch kann nach dem erstmaligen Freischalten die PIN für weitere Zugriffe deaktiviert werden. Dann reicht es, wenn der Patient oder die Patientin die Karte übergibt. Das heißt, der Patient entscheidet immer, wer Zugriff auf die Daten hat, entweder durch Freigabe mit der PIN oder durch Übergabe der Karte. In Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Apotheken werden die Medikationspläne erstellt und auf die Karte gespeichert. Nur bestimmte Berufsgruppen, Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Apotheker sowie deren Mitarbeitende dürfen den eMP lesen. Auf dem eMP können neben den aktuell verordneten Medikamenten auch nicht verschreibungspflichtige Arzneien gespeichert werden. Außerdem bleiben die in der Vergangenheit genommenen Medikamente im Datensatz. Sonstige Informationen können ebenfalls aufgenommen werden, zum Beispiel Allergien, Unverträglichkeiten, Körpergewicht usw. Die versicherte Person selbst hat keinen Zugriff auf die Daten, jedoch das Recht auf einen Ausdruck und kann entscheiden, wer die Daten auslesen darf.
Auch hier gilt, erhält die versicherte Person eine neue Gesundheitskarte, müssen die Daten erneut vom Arzt oder Apotheker auf die Karte gespeichert werden.
Die Daten werden verschlüsselt auf der Gesundheitskarte gespeichert und können nur mit einem entsprechenden Ausweis von berechtigten Personen und mit Zustimmung des Versicherten ausgelesen werden.
Weitere Informationen auf gesund.bund.de unter „Gesundheit Digital“ und gematik.de
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