Die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie und die Meinungsbildung
Rundfunkbeitrag ist verfassungsgemäß
Pressemitteilung vom 21.07.2018
Karlsruhe/München - Ein wichtiges Urteil wurde in dieser Woche vom Bundesverfassungsgericht gesprochen. Kläger hatten sich gegen den Rundfunkbeitrag gewandt und den als verfassungswidrig angegriffen.
Das Gericht hat klargestellt, dass der Rundfunkbeitrag, so wie er jetzt von allen Haushalten erhoben wird, mit der Verfassung übereinstimmt. Nur die Erhebung der Gebühr auch für Zweitwohnungen ist nicht rechtens.
Andererseits hat sich das Bundesverfassungsgericht mit der Rolle des öffentlich-rechtlichen Rundfunks auseinandergesetzt und die Bedeutung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks für die Demokratie und die Meinungsbildung klar herausgearbeitet. Der Bildungsauftrag, gerade auch der politischen Bildung, sei ein wichtiger Teil des Rundfunks und daher sei es wesentlich, dass es einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, und nicht einige wenige Medienunternehmen die Meinungsbildung alleine beeinflussen können.
Wir als DEF haben uns seit Bestehen zunächst des ERD und jetzt der EAM für einen starken öffentlich- rechtlichen Rundfunk stark gemacht. Daher sind wir mit diesem höchstrichterlichen Urteil sehr einverstanden. Wir werden als EAM, aber auch als DEF den öffentlich-rechtlichen Rundfunk weiterhin kritisch beobachten und hoffen, dass er seinem Auftrag in Zukunft gerecht wird. Verbesserungen sind durchaus angesagt.
Inge Gehlert
Landesvorsitzende
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