Corona-App: technisch schwierig – freiwillig – sicher?
Viele Regierungen in vielen Ländern und viele Menschen erhoffen sich von einer Corona-App, die Pandemie „in Griff zu bekommen“. Die App gilt neben Impfstoff und Medikament als ein wichtiges Instrument, um die Ansteckungsketten nachverfolgen zu können.
Vorab, stark zusammengefasst, Informationen zu einer möglichen App. Diese Informationen wurden Anfang Mai der angegebenen Quelle entnommen und sind zur Unterscheidung von meinen eigenen Gedanken kursiv abgedruckt.
Am ansteckendsten sind Infizierte in der Regel sogar am Tag vor dem ersten Auftreten der Symptome, erklärte Charité-Virologe Christian Drosten im NDR.
Die Arbeit, die das Gesundheitsamt bisher von Hand machen muss – Kontakte ausfindig machen und informieren – könnte dann automatisiert und wesentlich schneller passieren. Tracing-Apps sollen über die Funktechnologie Bluetooth Low Energy (BLE) aufzeichnen, wer sich in der Nähe ihrer Nutzer*innen aufhält. Wenn jemand sich nach einem bestätigten Testergebnis als infiziert meldet, sollen alle Kontaktpersonen, die die App ebenfalls installiert hatten, eine Benachrichtigung erhalten. Wenn die Kontaktpersonen sich dann rechtzeitig isolieren und in Behandlung begeben, könnte dadurch eine weitere Verbreitung des Virus vermieden werden, so die Hoffnung.
Die obigen Zeilen lesen sich logisch und wünschenswert. Die technische Umsetzung scheint nicht so leicht zu sein, wie sich das alle erhofft haben. Derzeit (Anfang Mai) gibt es zwei Ansätze, die zur Verwirklichung der App möglich erscheinen – den zentralen und den dezentralen Ansatz. Dazu wieder ein Auszug aus der oben genannten Quelle:
Zentrales Prinzip: Irgendwo steht ein allwissender, zentraler Server, der meine geheime ID-Zahlenfolge kennt. Die einzelnen temporären Identitäten (ID), die die App von dieser Zahlenfolge ableitet und aussendet, werden verschlüsselt auf dem Smartphone der Personen gespeichert, die meinem Telefon nahe waren – und umgekehrt. Sie ändert sich mehrmals pro Stunde. Wer mir begegnet ist, kann so niemals meine ID mit meiner Person in Verbindung bringen. Sollte ich aber mit einer anderen Covid-19-infizierten Person in Kontakt gekommen sein, kann der Server mich benachrichtigen, denn er kennt meine geheime Zahlenfolge.
In der dezentralen Version gibt es keine solche allwissende Instanz. Alle nötigen Berechnungen würden auf den Smartphones selbst laufen. Meldet sich eine App-Nutzerin nach einem positiven Test als infiziert, würde sie ihre geheime ID im Netzwerk veröffentlichen und dieses würde die Information an alle anderen Telefone verteilen. Sie können die temporären IDs berechnen und automatisch nachschauen, ob sie mit einer dieser ID in Kontakt waren.
Datenschutz gewährleisten und freiwillig soll das Nutzen der App natürlich sein. Aber: können Arbeitnehmer/innen verpflichtet werden, diese App zu nutzen, zum Schutze aller? Nutze ich die App nicht, darf ich ins Kino, zum Essen gehen, mit einer Reisegesellschaft in Urlaub fahren und fliegen? Großveranstaltungen wie Konzerte, Demos, Sportveranstaltungen: Darf ich da ohne App hin oder hört dort die Freiwilligkeit im Interesse aller auf? Diese Fragen sind berechtigt. Denken Sie an die Impfdiskussionen. Heiß diskutiert wurde in meinem Bekanntenkreis auch die Frage, wie weit die Verpflichtung der Offenlegung der Daten geht, wenn die App runtergeladen wurde und die Mitteilung kommt, dass Kontakt mit einem möglichen Infizierten gegeben war. Die Bandbreite der Meinungen ging von „muss offengelegt“ bis „muss freiwillig bleiben“ und trifft damit genau den Punkt.
Jetzt, Anfang Mai ist klar, dass die Bundesregierung die dezentrale Lösung favorisiert. Telekom und SAP haben den Auftrag, schnell eine App zu entwickeln. Andere Länder nutzen Apps verpflichtend, z. B. China. Demokratie und „zum Wohle aller“ - eine echte Herausforderung scheint mir!
Hannelore Täufer
Kontakt
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir sind für Sie da!
Deutscher Evangelischer Frauenbund Landesverband Bayern e. V.
Geschäftsstelle
Kufsteiner Platz 1
81679 München
Tel.: 089 /98 105 788
Fax: 089 /98 105 789
Bankverbindung: Evangelische Bank
IBAN: DE19 5206 0410 0003 5080 56
BIC: GENODEF1EK1
Hausbüro (Vermietungen)
Termin vereinbaren: Tel. 0176 / 577 67 668
Bürozeiten:
Mo,Mitt.,Di: | 8.00 bis 16.00 Uhr |
Do: | 8.00 bis 12.00 Uhr |
Fr. | 8.00 bis 13.00 Uhr |
Geschäftsführende Vorständin:
Katharina Geiger
katharina.geiger(at)def-bayern.de
Geschäftsstelle:
Büroleiterin Maren Puls
info(at)def-bayern.de
Hausbüro (Vermietungen)
Hausmutter Sigrid Fernando
hausbuero(at)def-bayern.de
Pflichtangaben
Seit 2009 ist der Landesverband nach dem Qualitätsmanagementsystem QVB zertifiziert. http://www.procum-cert.de/