Acht Tipps zum digitalen Bezahlen von der VZ Bayern
Der Weltverbrauchertag 15. März geht auf an diesem Tag 1962 von John F. Kennedy erlassene grundlegende Verbraucherschutzrechte vor irreführender Werbung und Kennzeichnung, unwirksamen Medikamenten und dem Recht auf Auswahl sicherer Produkte zurück. Die deutschen Verbraucherzentralen wählen für den Weltverbrauchertag seit 2007 wechselnde Jahresmotti, in diesem Jahr geht es um das Thema "digitales Bezahlen".
NIcht, dass wir es nicht längst täten. Wir bestellen und bezahlen online. Dennoch herrscht bei Verbraucherinnen und Verbrauchern weitgehend Unsicherheit über bargeldlose digitale Zahlungssysteme. Hier kommen vielleicht acht Tipps der Verbraucherzentrale Bayern zum Weltverbrauchertag recht:
1. Möglichst auf Rechnung zahlen, vor allem bei Partnern, mit denen man noch nie ein Geschäft gemacht hat, möglichst keine Vorkasse.
2. vom Verkäufer versprochener "Käuferschutz" gilt nur in zwei Fällen: Die Ware wird nicht geliefert oder die falsche Ware wird geliefert.
3. Wenn der bargeldlose Kauf misslungen ist, mit dem Verkäufer ein klärendes Gespräch suchen, sich auch an die Firma, die das Bezahlsystem betreibt, wenden. Bei ausgeführten Überweisungen ist eine Rückbuchung grundsätzlich nicht möglich.
4. Jemand kauft unter ihrem Namen ein: Bei sofortiger Meldung des Identitätsdiebstahls muss nur für 150 Euro gehaftet werden.
5. Sichere Passwörter sind lang und enthalten Großbuchstaben und Sonderzeichen. Sie können z. B. gegen Identitätsdiebstahl helfen.
6. Fake shops erkennen mit folgender Überprüfung: Sitz im Ausland, kein Impressum, negative Kundenkritiken im Netz? Möglichst keine Vorkasse. Schlimmstenfalls kann es Ihnen passieren, dass Sie etwas bestellen und bezahlen, aber nie etwas bekommen.
7 Funkkarten können nicht so leicht ausgelesen werden, wenn sie in speziellen Schutzhüllen stecken.
8. Vorsicht bei Drittanbietern, die nicht verlangte Leistungen über ihre Mobilfunkrechnung abzurechnen versuchen.
Genaueres unter http://www.verbraucherzentrale-bayern.de/tipps-online-bezahlen
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