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"3Gs" einfach mit dem Smartphone nachweisen - Gaststätten-, Museums- und Theater­besuche u.a. in Corona-Zeiten

EAM |

Der Herbst naht und mal wieder steigen die Infek­tionszahlen, wir stehen am Beginn einer vierten Welle oder sind schon mitten drin. Um einen weiteren Lockdown zu verhindern, gilt seit dem 23. August bundesweit die 3G-Regel (geimpft, genesen, getes­tet), die es uns ermöglichen soll weiterhin kulturelle Veranstaltungen, Fitnessstudios oder Restaurants zu besuchen.

Somit muss man nur den Nachweis erbringen, dass man einen der drei „Gs“ erfüllt. Dies kann man klassisch per Papier (Testergebnis, Nach­weis, dass man genesen ist, oder Impfausweis). Man kann diese Nachweise aber auch ganz einfach digital mit dem Smartphone mitführen.

Hier gibt es seit ein paar Monaten die digitale Corona-Impfpass-App, wo man den Nachweis der Impfung ganz einfach per Scannen eines QR-Codes im Smartphone hinterlegen kann. Den QR-Code erhält man entweder mit der zweiten Impfung in den Impfzentren, oder man geht mit dem Papier-Impf­pass in eine Apotheke und lässt sich dort den QR-Code ausstellen, den man dann nur noch mit dem in der CovPass App integrierten QR-Code-Scanner in die App einspeist. Die CovPass App, vom Robert-Koch-Institut entwickelt, bekommt man kostenlos im Google Playstore oder im Appstore von Apple. Diese App empfiehlt sich besonders, wenn man ins euro­päische Ausland verreisen möchte, weil diese App europaweit anerkannt ist. Wenn Sie hierfür Hilfe­stellung benötigen, besuchen Sie entweder unsere digitalen Sprechstunden oder unseren Workshop im Herbst.

Auch die Corona-Warn-App, entwickelt von der Deutschen Telekom und SAP und ebenfalls kostenlos, ermöglicht seit ein paar Monaten das Hinterlegen der vollständigen Impfung. Allerdings gilt hier die Aner­kennung bis heute nicht in allen europäischen Ländern. Zudem bietet die Corona-Warn-App nun auch das Hinterlegen von Testergebnissen in der App und ermöglicht das Einchecken per QR-Code in Restaurants, Museen und anderen Veranstaltungs­orten, die diese Möglichkeiten des Check-Ins/Outs anbieten.

Was bedeutet dies? Wir kennen das ja schon vom letzten Jahr, dass wir beispielsweise bei Restaurant­besuchen unseren Namen und zumindest die Tele­fonnummer hinterlassen sollten. Um dieser wenig datenschutzkonformen Papierflut entgegenzuwirken, wurde im Frühjahr sehr prominent durch den Rapper Smudo (Fantastischen Vier) die Luca-App (Culture 4 Life) als digitale Lösung des Problems vorgestellt. Obwohl die Luca-App eine kommerzielle App ist – der bayerische Staat soll allein 5,5 Mio. Euro an die Betreiber gezahlt haben, für uns als Verbraucherin­nen und Verbraucher ist sie daher kostenlos – immer wieder aufgrund von Datenschutzproblemen und Sicherheitslücken in die Kritik geraten ist, steigt ihre Beliebtheit in der Bevölkerung in den letzten Mona­ten rasant an. Immer mehr Erlebnisorte bieten über Luca die Registrierung und somit Dokumentation des Aufenthalts vor Ort an. Menschen, die ebenfalls die Luca-App installiert haben, können nun problemlos entweder selbst ein- bzw. auschecken oder Betrei­berin oder Betreiber scannt den QR-Code des Gastes und somit ist der Besuch und Aufenthalt zweifach dokumentiert. Zum einen in der Historie der App des Gastes und zum anderen beim Erlebnisort, wobei Betreiberinnen und Bertreiber keine Einsicht und keinen Zugriff auf die Gästeliste haben, weil die Übermittlung der Daten über den Scan verschlüsselt erfolgt. Nur das zuständige Gesundheitsamt kann im Infektionsfall diese Daten entschlüsseln. Auch die Luca-App bietet das Mitführen der Test- bzw. des Impfnachweises innerhalb der App an, aber auch hier ist die Anerkennung als gültige Dokumente primär national gegeben.

Wenn Sie mehr über die Vor- und Nachteile der Corona-Warn App und der Luca-App erfahren wollen, besuchen Sie doch unsere digitalen Sprechstunden und Workshops!

Sabine Jörk, EAM-Vorsitzende

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